Damit Sie keinen Schiffsbruch erleiden, biete ich Ihnen meine Hilfe an.
Kontakt
Meine Kanzlei besteht seit 1998, zunächst in Heilbronn, seit 1999 dann in Neulußheim.
Ich verstehe mich als individuell betreuender und beratender Anwalt und Partner von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen. Unbedingter Einsatz für die Interessen meiner Mandanten steht für mich an erster Stelle. Die persönliche Betreuung wird bei mir groß geschrieben, da nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant eine erfolgreiche Rechtsvertretung ermöglicht.
Basierend auf meinem akademischen Wissen, bilde ich mich im Interesse meiner Mandanten ständig fort.
Durch die Bildung von Tätigkeitsschwerpunkten kann ich Ihnen in den jeweiligen Rechtsgebieten eine überdurchschnittliche Expertise zur Verfügung stellen. Das so erworbene Fachwissen wird aufgrund der Kanzleistruktur durch Kollegen und Kooperationspartner ausgetauscht und ergänzt und steht somit den Mandanten unmittelbar und jederzeit zur Verfügung.
Sie profitieren daneben von meiner langjährigen Berufserfahrung.
Gerne vereinbare ich mit Ihnen ein Erstgespräch. In diesem informiere ich Sie über die Chancen, Möglichkeiten und Risiken Ihrer rechtlichen und tatsächlichen Situation.
Ihr Rechtsanwalt Harald Sütterlin, Neulußheim
Harald Sütterlin war zunächst als Assessor und seit Frühjahr 1998 als selbständiger Rechtsanwalt freier Mitarbeiter in der Kanzlei Ott, Ostermann von Roth, Back und Wanke in Heilbronn. Im Frühjahr 1999 hat er seine Kanzlei in Neulußheim gegründet und ist hier seither tätig. Die Kanzlei, die ihre Räume zunächst in der St. Leoner Str.1, dem früheren Schwesinger-Anwesen und ersten Erbbauernhof Neulußheims hatte, ist im Zuge des Neubaus des evangelischen Pfarramtes im Herbst 2002 in die Hockenheimer Str.19 umgezogen.
In meiner Kanzlei betreue ich folgende Spezialfachgebiete (Tätigkeitsschwerpunkte und Interessenschwerpunkte):